„Amadou“ (Name geändert), kommt ursprünglich aus Guinea. Er wurde als Junge von einer waschechten Deutschen adoptiert. Seine Adoptiv-Mutter hat u.a. mehrere Kinderbücher verfasst und ist Künstlerin. Auch wenn sie jetzt betagt ist, arbeitet sie immer noch ehrenamtlich u.a. bei einer Organisation, die Fluchtlinge berät und unterstützt.
Amadou wurde durch die Adoption zu einem deutschen Staatsangehöriger und soviel ich weiß, mit allen Rechten. Im Laufe der Zeit hat er das Land seiner Geburt mehrmals besucht. Er hat sich dort in eine jungen Frau verliebt, hat sie geheiratet und mit ihr ein Kind bekommen. Er hatte natürlich vor, dass sie zu ihm nach Deutschland nach einiger Zeit ziehen.
Dann vor etwa 2 Jahren, wollte er, dass seine Frau und Tochter ihn ein paar Wochen besuchen und hat die nötigen Einreisevisa beantragt. Seine Tochter war inzwischen etwa 9 Jahre alt. Zunächst schien alles normal zu gehen. Die verschiedene Dokumente, die die Botschaft verlangte, wurden vorgelegt. Da er berufstätig ist und einen unbefristeten Arbeitsvertrag hat, könnte er nachweisen auch mit Hilfe seiner Mutter und Arbeitsgeber, Inhaber einer Möbelfirma, dass er für den Besuch finanziell gut gerüstet war. Es dauerte länger und länger und man könnte ihm nicht sagen, warum es mit den Visa solange dauerte. Dann nach Monaten, kommt eine Absage, und nicht weil er z.B. nicht gut genug finanziell abgesichert war.
Die Ehefrau und Tochter könnten untertauchen, daher keine Einreisevisa
Die Begründung: man befürchtet seine Frau und Kind würden nach Ablauf der Einreisevisa nicht zurückgehen sondern vielleicht untertauchen. Das ist nicht eine Freundin oder irgendeiner Bekannte, sondern seine amtlich geheiratete Frau, die Ehefrau eines deutschen Staatsbürgers!
Er hat alles gemacht, um diese eigentlich nicht ganz überraschende Entscheidung abzuwenden, indem er sich in Verbindung mit der Botschaft in Conakry und dem Ausländerbehörde in Deutschland setzte, um ihnen von dem Gegenteil zu überzeugen. Sie haben „Verständnis“ für seine Unmut und Trennung „gezeigt“, dass er nicht einmal für ein paar Wochen mit seiner Frau und Kind verbringen könnte wenn sie ihn besuchen aber, dass sie leider nichts tun könnten! Die Gefahr, dass sie untertaucht oder nicht zurückgeht wäre angeblich den Behörden zu groß. Sie könnten absolut nichts für den deutschen Staatsbürger in dieser Hinsicht tun.
Entmutigt und verzweifelt hat er seine Frau und Kind in Guinea besucht. Nur so konnte er zusammen mit seiner eigenen Familie, zumindest für ein paar Wochen sein.
Später hat er erfahren, dass als Deutscher Staatsbürger die Möglichkeit hat, das Recht auf Familienzusammenführung und dem Kindernachzug gebrauch zu machen. Das hat er zum neuen Ziel gemacht und hat sich dann die nötigen Dokumente besorgt. Da seine Frau inzwischen schwanger mit seinem zweiten Kind war, hat man ihm geraten zuerst seine Tochter nach Deutschland zu bringen. Alle von der Botschaft verlangten Papiere wurden vorgelegt, aber wie im ersten Fall, schien die Sache noch einmal zu einer endlosen hin und her zu werden. Es dauerte Monate und es schien so als würde man sich in den bekannten Kreisen drehen.
Wie immer zeigten die Beamten in der Ausländerbehörde, beim Standesamt und bei der Botschaft „Verständnis“, aber nach Wochen war es ganz klar mit denen gibt es wahrscheinlich nichts Gutes zu erwarten. Unzählige Dokumentenwechseln und Gespräche zwischen ihm, der Ausländerbehörde und Botschaft hatten nichts gebracht. Es herrschte monatelanger Stillstand. Dann hörte Amadou über einen etwas anderen Fall, bei dem ein Anwalt engagiert werden musste. Ihm wurde geraten einen einzuschalten, sonst würde er nichts erreichen. Sobald er das getan hatte, sah die ganze Angelegenheit plötzlich ganz anders aus.
Der Anwalt meinte, es gibt absolut keinen Grund, das Kind mit dem auch die Behörden hier kein Problem haben, von seinem Vater zu trennen. Er äußerte sich sofort darüber, dass von der gesetzlichen Lage her, konnte das Kind ohne Weiteres nach Deutschland ziehen. So ist es auch passiert – und das innerhalb ein paar Wochen. Jetzt geht sie in die Schule und die Lehrer attestieren ihr bei den Verhältnissen gute Arbeit. Sie ist sehr aktiv und lernbereit.
Mit der Ehefrau, hat es schon vor der Intervention des Anwalts u.a., das Problem mit dem Deutsch-Sprachentest, die sie in Guinea bestehen musste, gegeben. Die Sprache dort zu lernen war aus verschiedenen Gründen extrem schwer genug und die Prüfung war zu einer unüberwindbaren Hürde geworden. Amadou hatte für sie einen Platz an einer Sprachschule in Deutschland beworben und die Lehrerinnen haben ihm versichert sie würden ihr helfen, damit sie hier den Sprachtest schreibt, aber das wurde von der Botschaft nicht akzeptiert. Nach mehreren Monaten später, sah das ganz anders aus, nachdem der Anwalt der festen Meinung war, dass die Ehefrau die Deutsche Sprache am besten in Deutschland lernen konnte und daran war kein Grund die Familienzusammenführung scheitern zu lassen. Weil sie ein Kind eines deutschen Staatsbürgers in sich trug, zählte das Bestehen des Sprachentests vor dem Erhalt des Einreisevisums in Guinea, um zu ihrem deutschen Mann ziehen zu können nicht. So hat er das zum Ziel gemacht und ihr wurde nach ein paar Wochen den Erhalt der Reisevisa in Aussicht gestellt! Seit etwa Ende November ist sie jetzt in Deutschland. Nachdem die zweite Tochter alt genug ist, geht sie Deutsch in eine Sprachschule lernen. Die grausame Trennung des deutschen (!) Vaters von seiner Familie und umgekehrt war zumindest vorbei.
Helfen oder bekämpfen Behörden Integration, Familienzusammenführung, … ?
Man hört sehr viele schöne Sachen von Politiker über Immigration und Integration, die Erleichterung der Familienzusammenführung u.a. aber in der Realität sind oft harte Kämpfe mit Behörden angesagt bevor man Erfolg vermelden kann, wenn überhaupt. Man hat oft den Eindruck die Behörden sind nicht da zu helfen, sondern um solche Unternehmen, wie eine Frau oder Kinder nachziehen zu lassen mit allen Mitteln zu verhindern. Warum muss einen Anwalt eingeschaltet werden, bevor plötzlich Kindernachzug oder Familienzusammenführung möglich sind, nach monatelangen vergeblichen Versuchen einer Einreisegenehmigung zu bekommen? Der Anwalt hat keine anderen Einreisedokumente verlangt oder gebraucht, als die, die schon der Botschaft zur Verfügung gestellt worden waren.
Gibt es Klassen deutscher Staatsbürger? Amadou war nicht erst einen geworden. Er hatte schon lange einen Deutschen Reisepass gehabt. Durch die Adoption war er schon Deutscher. Warum aber wurde er so behandelt? Hätte die Familie, d.h. Frau und Kind eines „anderen“ oder vielleicht „echten(?)“ Deutscher, eines Alois Spechts oder Hans Beckers ein paar Wochen besuchen können, um als Familie zusammen zu sein? Kann man sich trotz solcher Erfahrungen mit den Behörden als gewollt, oder Teil der Gesellschaft, oder sich als integriert fühlen?
Viele Fragen bleiben unbeantwortet.
Wer hat ähnliche oder vielleicht ganz andere Erfahrungen?
Mehr Infos
- Familienzusammenführung [Wikipedia]
- Visum für Ausländische Ehepartner [Auswärtiges Amt]
- Schweizerische Ausländergesetz [Wikipedia]
- Sicherstellung des Lebensunterhaltes [info4alien.de, das Portal zum Ausländer- und Einbürgerungsrecht]